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Produkt zum Begriff Beschluss:


  • Fluggastrechte-Verordnung
    Fluggastrechte-Verordnung

    Fluggastrechte-Verordnung , Die Fluggastrechte-Verordnung hat sich zur Magna Charta des Passagierrechts entwickelt. Der EuGH entscheidet hierzu permanent, insbesondere aufgrund der Corona-bedingten besonderen Reiseumstände. Antworten für Praktiker:innen Mit dem hochgelobten Handkommentar lassen sich die unterschiedlichsten Fallkonstellationen schnell verorten und lösen. Systematisierungssicher gelingt die Einordnung auch neuer Fallkonstellationen. Auf dem neuesten Stand Mit der zweiten Auflage sind Praktiker:innen am Puls der Zeit. Sie berücksichtigt mehr als 120 neue Entscheidungen des EuGH sowie die aktuelle Rechtsprechung auf nationaler Ebene - auch vor dem Hintergrund der pandemischen Ausnahmebedingungen. Dabei geht es um Fragen wie: Welche Rechte haben Fluggäste, wenn Flüge aufgrund der Corona-Pandemie annulliert werden? Was gilt bei der Vorverlegung oder der Umleitung eines Fluges? Haben Fluggäste einen Anspruch auf Ausgleichszahlung, wenn eine Reise aus mehreren Flügen unterschiedlicher Fluggesellschaften besteht? Können Fluggäste Ansprüche gegenüber einer Nicht-EU-Fluggesellschaft geltend machen? Kann sich eine Fluggesellschaft bei einem Streik auf "außergewöhnliche Umstände" berufen - mit der Folge, dass sie keine Ausgleichszahlungen leisten muss? So bekommen Rechtsanwält:innen, Richter:innen, Verbraucherportale und -verbände sowie Rechtsabteilungen von Luftfahrtunternehmen und Reiseveranstaltern die Fluggastrechte-Verordnung in den Griff. Autor:innen Prof. Dr. Charlotte Achilles-Pujol, Hochschule für angewandte Wissenschaften München | Dr. Daniel Blankenburg, Richter am Amtsgericht, zurzeit wissenschaftlicher Mitarbeiter am Bundesgerichtshof, Karlsruhe | Dr. Stephan Keiler, LL.M., Rechtswissenschaftliche Fakultät der Sigmund Freud PrivatUniversität Wien | Prof. Dr. Ansgar Staudinger, Universität Bielefeld , Studium & Erwachsenenbildung > Fachbücher, Lernen & Nachschlagen

    Preis: 79.00 € | Versand*: 0 €
  • Taxonomie-Verordnung
    Taxonomie-Verordnung

    Taxonomie-Verordnung , Zum Werk Die im Juli 2020 in Kraft getretene Verordnung (EU) 2020/852 (Taxonomie-Verordnung) soll private Finanzströme in nachhaltige Investitionen umlenken und dem Finanzsektor zu mehr ökologischer, aber auch sozialer Nachhaltigkeit verhelfen. Zu diesem Zweck wird ein einheitliches Klassifikationssystem geschaffen. Hierdurch soll eindeutig zu bestimmen sein, ob eine Wirtschaftstätigkeit ökologisch nachhaltig ist. Ergänzend werden Transparenzpflichten begründet. Die Taxonomie-Verordnung komplettiert vorerst die europäischen Vorgaben zur nachhaltigkeitsbezogenen Transparenz im Finanzsektor. Sie ergänzt die seit März 2021 anzuwendende Verordnung (EU) 2019/2088 (Offenlegungsverordnung) und weitet den persönlichen Anwendungsbereich der Offenlegungspflichten erheblich aus. Die Verordnung begründet Pflichten für Finanzmarktteilnehmer, die ein Finanzprodukt als ökologisch nachhaltig vermarkten wollen. Insbesondere muss über den Anteil an ökologisch nachhaltigen Investitionen in dem Portfolio berichtet werden. Ferner müssen Unternehmen, die zur nichtfinanziellen Berichterstattung unter der Richtlinie 2014/95/EU (sog. CSR-Richtlinie) verpflichtet sind, künftig in ihren nichtfinanziellen Erklärungen Angaben darüber aufnehmen, wie und in welchem Umfang die Tätigkeiten des Unternehmens mit ökologisch nachhaltigen Wirtschaftstätigkeiten verbunden sind. Die mit der Taxonomie-Verordnung eingeführten Klassifikationen und Pflichten sowie deren Auswirkungen auf die betroffenen Unternehmen werden in dem Kommentar ausgewogen und verständlich erläutert. Vorteile auf einen Blick kompakte Erschließung einer komplexen Materie von höchster ökologischer und wirtschaftlicher Bedeutung Herstellung sämtlicher relevanter Bezüge zur Offenlegungsverordnung Praxis und Theorie vereint durch ein renomiertes Autorenteam aus Praxis und Wissenschaft, die durch langjährige berufliche Expertise ausgewiesen sind. Zielgruppe Für Rechtsanwaltschaft, Steuerberatung, Universitäten, Wirtschaftsprüfung, Unternehmen jeglicher Branchen, speziell Kapitalverwaltungsgesellschaften, Finanzdienstleister, Versicherungsunternehmen, Banken, Versicherungsvertriebe und Ratingagenturen. , Bücher > Bücher & Zeitschriften

    Preis: 129.00 € | Versand*: 0 €
  • Weisung der Väter
    Weisung der Väter

    Weisung der Väter , Dieses Buch berichtet von der Askese und der bewundernswerten Lebensweise von Mönchen im 4. Jahrhundert und versammelt deren Weisheiten. Die achte Auflage von "Weisung der Väter" enthält nach wie vor die kompletten gesammelten Aussprüche der Wüstenväter, der Mönche, die in den ersten Jahrhunderten nach Christus als Einsiedler in die Wüste zogen. Eine Auswahl aus der lateinischen Überlieferung ist ebenfalls enthalten. Das entscheidende Merkmal der Texte ist ihre Vielfalt: Neben Aussprüchen, die mit unmittelbarer Eindringlichkeit eine Lebenssituation ganz aus dem Evangelium erhellen, stehen solche, die der vorchristlichen ägyptischen Welt entstammen, und andere, die dem theologischen Denken Alexandriens zuzuordnen sind. Gemeinsam ist allen das auf den Augenblick, auf das Leben bezogene Wort. Die Aussagen der Mönchsväter zeigen nicht nur große Vertrautheit mit der Heiligen Schrift, sondern verraten zugleich auch tiefe Kenntnis des menschlichen Herzens und des irdischen Daseins. Bis heute gehören sie unter den Lebensanweisungen zum Evangelium, wie sie auf dem langen Weg der Christenheit durch die Geschichte entstanden sind, zu den reichsten und schönsten. , Bücher > Bücher & Zeitschriften , Auflage: 10., bearbeitete und ergänzte Auflage, Erscheinungsjahr: 20180215, Produktform: Leinen, Titel der Reihe: Sophia, Quellen östlicher Theologie#6#, Redaktion: Miller, Bonifaz, Edition: ADP, Auflage: 18010, Auflage/Ausgabe: 10., bearbeitete und ergänzte Auflage, Seitenzahl/Blattzahl: 520, Keyword: 4. Jahrhundert; Askese; Lebensweise; Mönch; Weisheit; Alexandrien; Alphabeticum; Gerontikon; Heilige Schrift; Lebensanweisungen; Mönchsväter; Ostkirche; Quellen östlicher Theologie; Wüstenväter; heilige Väter; lateinische Überlieferung, Fachschema: Christentum / Gebet, Meditation, Spiritualität, Warengruppe: HC/Religion/Theologie/Christentum, Fachkategorie: Christentum, Thema: Verstehen, Text Sprache: ger, UNSPSC: 49019900, Warenverzeichnis für die Außenhandelsstatistik: 49019900, Verlag: Paulinus Verlag, Verlag: Paulinus Verlag, Verlag: Paulinus, Länge: 190, Breite: 123, Höhe: 35, Gewicht: 524, Produktform: Gebunden, Genre: Geisteswissenschaften/Kunst/Musik, Genre: Geisteswissenschaften/Kunst/Musik, Vorgänger EAN: 9783790214062, Herkunftsland: DEUTSCHLAND (DE), Katalog: deutschsprachige Titel, Katalog: Gesamtkatalog, Katalog: Lagerartikel, Book on Demand, ausgew. Medienartikel, Relevanz: 0008, Tendenz: +1, Unterkatalog: AK, Unterkatalog: Bücher, Unterkatalog: Hardcover, Unterkatalog: Lagerartikel, WolkenId: 1817561

    Preis: 34.80 € | Versand*: 0 €
  • Maßnahme WaterQueen Poisson
    Maßnahme WaterQueen Poisson

    Eigenschaften: Fischmaß, Marke Water Queen. Teleskop-Lineal zum Messen von Fischen. Ausziehbar, in 4 Teilen, von 15 bis 51 cm. Kompakt im zusammengeklappten Zustand.

    Preis: 10.31 € | Versand*: 0.00 €
  • Kann ein Beschluss aufgehoben werden?

    Ja, ein Beschluss kann in der Regel aufgehoben werden, wenn die dafür zuständige Instanz feststellt, dass er fehlerhaft oder rechtswidrig ist. Dies kann beispielsweise der Fall sein, wenn bei der Beschlussfassung Verfahrensfehler begangen wurden oder der Beschluss gegen geltendes Recht verstößt. Die Aufhebung eines Beschlusses kann durch eine erneute Abstimmung oder durch gerichtliche Entscheidung erfolgen. Es ist wichtig, dass die Gründe für die Aufhebung des Beschlusses klar und nachvollziehbar dargelegt werden, um Rechtsunsicherheiten zu vermeiden. In einigen Fällen kann auch die Möglichkeit bestehen, einen Beschluss durch einen neuen, rechtskonformen Beschluss zu ersetzen.

  • Wie lange dauert ein Beschluss?

    Ein Beschluss kann je nach Komplexität und Dringlichkeit der Angelegenheit unterschiedlich lange dauern. In manchen Fällen kann ein Beschluss innerhalb weniger Stunden oder Tage getroffen werden, während in anderen Fällen Wochen oder sogar Monate vergehen können. Die Dauer hängt auch davon ab, wie viele Personen an der Entscheidungsfindung beteiligt sind und wie schnell sie sich einig werden können. Externe Faktoren wie gesetzliche Vorgaben oder die Notwendigkeit weiterer Informationen können ebenfalls die Zeit beeinflussen, die für einen Beschluss benötigt wird. Letztendlich ist die Dauer eines Beschlusses von Fall zu Fall unterschiedlich und kann nicht pauschal festgelegt werden.

  • Wann ist ein Beschluss rechtskräftig?

    Ein Beschluss ist rechtskräftig, wenn er von einem Gericht oder einer anderen zuständigen Behörde endgültig und abschließend entschieden wurde. Dies bedeutet, dass keine weiteren Rechtsmittel gegen den Beschluss eingelegt werden können und er somit vollstreckbar ist. Die Rechtskraft tritt in der Regel ein, wenn die Frist für die Einlegung von Rechtsmitteln abgelaufen ist oder wenn alle Rechtsmittel erschöpft wurden. Erst nach der Rechtskraft kann der Beschluss vollstreckt und umgesetzt werden. Die Rechtskraft stellt somit sicher, dass eine endgültige Entscheidung getroffen wurde und Rechtssicherheit herrscht.

  • Was ist ein Beschluss Betriebsrat?

    Ein Beschluss des Betriebsrats ist eine offizielle Entscheidung, die vom Betriebsrat getroffen wird, um die Interessen der Arbeitnehmer im Unternehmen zu vertreten. Diese Beschlüsse können verschiedene Themen betreffen, wie zum Beispiel Arbeitsbedingungen, Arbeitszeiten, Gehälter oder Maßnahmen zur Sicherheit am Arbeitsplatz. Der Beschluss wird in einer Betriebsratssitzung gefasst, bei der die Mitglieder des Betriebsrats über das jeweilige Thema diskutieren und abstimmen. Ein Beschluss des Betriebsrats ist rechtlich bindend und muss vom Arbeitgeber umgesetzt werden, sofern er nicht gegen Gesetze oder Tarifverträge verstößt. In einigen Fällen kann es auch erforderlich sein, dass der Beschluss vom Arbeitsgericht überprüft und bestätigt wird.

Ähnliche Suchbegriffe für Beschluss:


  • Prüfplakette »Geprüft nach DGUV Vorschrift 3«
    Prüfplakette »Geprüft nach DGUV Vorschrift 3«

    Die Schilder und Plaketten der Marke SafetyMarking dienen der vorschrifts- und normgerechten Kennzeichnung in Unternehmen, Behörden und öffentlichen Einrichtungen. Der Artikel Prüfplakette »Geprüft nach DGUV Vorschrift 3« Prüfzeitraum: 19-28 hat die Form Ronde mit den Dimensionen/Abmessungen Ø: 3 cm, Materialstärke: 0,06 mm und ist gefertigt aus dem Material Dokumentenfolie. Die Farbe ist weiss/schwarz. Prüfplakette »Geprüft nach DGUV Vorschrift 3« Prüfzeitraum: 19-28 500 Stk/Rolle selbstklebend ausgerüstet selbstzerstörend bei Ablöseversuch angestanzt Etiketten auf Rolle

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  • Jürschik-Grau, Corina: Verordnung über öffentliche Personenverkehrsdienste
    Jürschik-Grau, Corina: Verordnung über öffentliche Personenverkehrsdienste

    Verordnung über öffentliche Personenverkehrsdienste , In dem Werk werden die für die Vergabe öffentlicher Dienstleistungsaufträge über öffentliche Personenverkehrsdienste relevanten Vorschriften in praxisorientierter Weise kommentiert. Dabei werden aktuelle Entwicklungen in der Rechtsprechung und der Praxis berücksichtigt. Berücksichtigt werden auch die Anwendungshinweise, die die Europäische Kommission in den neuen Auslegungsleitlinien vom 26.6.2023 (2023/C 222/01) gibt. Enthalten sind im Einzelnen Kommentierungen der vergabe- und beihilferechtsrelevanten Vorschriften der VO (EG) 1370/2007 in der Fassung der ÄnderungsVO (EU) 2016/2338. , Studium & Erwachsenenbildung > Fachbücher, Lernen & Nachschlagen

    Preis: 49.00 € | Versand*: 0 €
  • Prüfplakette »Geprüft von_nach DGUV Vorschrift 3«
    Prüfplakette »Geprüft von_nach DGUV Vorschrift 3«

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  • Herkunft und Bestimmung (Ratzinger, Joseph)
    Herkunft und Bestimmung (Ratzinger, Joseph)

    Herkunft und Bestimmung , Der Band vereint die Texte, die den Traktaten der Schöpfungslehre, der Anthropologie, Mariologie und Soteriologie zuzurechnen sind. Dabei wird der Fokus auf die fundamentalen Fragen des Menschen gelenkt: Was steht am Anfang und was am Ende der geschaffenen Welt? Die Rolle Marias wird dabei als heilsgeschichtlich konkretisierte Gnadenlehre gezeichnet. Der Autor präsentiert den inneren Zusammenhang von Schöpfung und Erlösung ebenso wie er die Unverletzlichkeit der Würde jedes Menschen betont. Die Beiträge aus sechs Jahrzehnten sind nach wie vor aktuell und geben entscheidende Impulse für den Schutz des Lebens und der Schöpfung. , Bücher > Bücher & Zeitschriften , Erscheinungsjahr: 20220214, Produktform: Leinen, Titel der Reihe: Joseph Ratzinger Gesammelte Schriften#5#, Autoren: Ratzinger, Joseph, Seitenzahl/Blattzahl: 632, Keyword: Anthropologie; Christentum; Katholische Dogmatik; Mariologie; Religion; Schöpfungslehre; Systematische Theologie; Theologie, Fachschema: Katholizismus~Römische Kirche, Warengruppe: HC/Religion/Theologie/Christentum, Fachkategorie: Katholizismus, römisch-katholische Kirche, Thema: Verstehen, Text Sprache: ger, UNSPSC: 49019900, Warenverzeichnis für die Außenhandelsstatistik: 49019900, Verlag: Herder Verlag GmbH, Verlag: Herder Verlag GmbH, Verlag: Verlag Herder GmbH, Länge: 221, Breite: 155, Höhe: 47, Gewicht: 901, Produktform: Gebunden, Genre: Geisteswissenschaften/Kunst/Musik, Genre: Geisteswissenschaften/Kunst/Musik, Herkunftsland: DEUTSCHLAND (DE), Katalog: deutschsprachige Titel, Katalog: Lagerartikel, Book on Demand, ausgew. Medienartikel, Relevanz: 0004, Tendenz: 0, Unterkatalog: AK, Unterkatalog: Bücher, Unterkatalog: Hardcover, Unterkatalog: Lagerartikel,

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  • Wann wird ein Beschluss ungültig?

    Ein Beschluss wird in der Regel dann ungültig, wenn er gegen geltendes Recht oder die Satzung einer Organisation verstößt. Wenn bei der Beschlussfassung Verfahrensfehler begangen wurden, wie beispielsweise eine fehlerhafte Einberufung der Versammlung oder eine unzureichende Information der Mitglieder, kann dies ebenfalls zur Ungültigkeit des Beschlusses führen. Zudem kann ein Beschluss auch anfechtbar sein, wenn er unter Einfluss von Interessenkonflikten oder Manipulation zustande gekommen ist. Letztlich kann ein Beschluss auch für nichtig erklärt werden, wenn er gegen die guten Sitten oder die öffentliche Ordnung verstößt.

  • Wie lange ist ein Beschluss gültig?

    Ein Beschluss ist in der Regel so lange gültig, bis er durch einen neuen Beschluss oder durch eine andere rechtsgültige Entscheidung aufgehoben oder geändert wird. Die Gültigkeitsdauer eines Beschlusses kann jedoch auch in der Satzung oder Geschäftsordnung einer Organisation festgelegt sein. In manchen Fällen können Beschlüsse auch zeitlich befristet sein, zum Beispiel wenn es um die Genehmigung eines Projekts oder einer Maßnahme geht. Es ist daher wichtig, die jeweiligen Regelungen und Vorschriften zu beachten, um die Gültigkeit eines Beschlusses zu bestimmen.

  • Wann wird ein Beschluss wirksam ZPO?

    Ein Beschluss wird gemäß Zivilprozessordnung (ZPO) in der Regel mit seiner Verkündung wirksam. Dies bedeutet, dass der Beschluss von dem zuständigen Gericht öffentlich bekannt gemacht wird. In einigen Fällen kann ein Beschluss jedoch auch zu einem späteren Zeitpunkt wirksam werden, beispielsweise wenn er anfechtbar ist und die Anfechtungsfrist abgelaufen ist. Die Wirksamkeit eines Beschlusses hängt also von verschiedenen Faktoren ab, wie der Art des Beschlusses, den gesetzlichen Vorschriften und den Umständen des Einzelfalls. In jedem Fall ist es wichtig, die genauen Regelungen der ZPO zu beachten, um sicherzustellen, dass ein Beschluss ordnungsgemäß und rechtzeitig wirksam wird.

  • Kann man gegen einen Beschluss Widerspruch einlegen?

    Ja, gegen einen Beschluss kann man in der Regel Widerspruch einlegen. Dies ist ein Rechtsmittel, um gegen eine Entscheidung eines Gerichts oder einer Behörde vorzugehen. Der Widerspruch muss innerhalb einer bestimmten Frist und schriftlich eingereicht werden. In vielen Fällen wird der Widerspruch von der Behörde oder dem Gericht geprüft und kann zu einer Überprüfung oder Änderung des Beschlusses führen. Es ist wichtig, sich vorab über die genauen Voraussetzungen und Fristen für einen Widerspruch zu informieren.

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